Sie befinden sich hier:  Auszug aus STVO und Bußgeldkatalog

 
 
bild bobbybox  
 
 

§22
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sind so zu verstauen und sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder unvermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.....
§23
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.....


Auszug aus dem Bußgeldkatalog:
Sie unterließen es,
die Ladung/Ladeeinrichtung verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern
= 35,00 EUR
... und gefährdeten dadurch einen anderen
= 60,00 EUR + 1 Punkt
... es kam zum Unfall mit Sachschaden
= 75,00 EUR + 1 Punkt

... und die gegnerische Versicherung rechnet mindestens 30% Selbstbehalt ab!



Zu Ihrer eigenen Sicherheit:
Bitte sichern Sie IMMER ALLE losen Gegenstände im Kraftfahrzeug!

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